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Verselbstständigung

Die Verselbstständigung ist begleitender ständiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Die Jugendlichen werden mit einer wachsenden Anzahl von Aufgaben und Verantwortungen betraut. Sie erstellen zunächst gemeinsam mit den Pädagogen, später selbstständig, ihre Finanzpläne und erledigen ihre Einkäufe. Mit allen in einem Haushalt anfallenden Tätigkeiten werden sie zunehmend betraut.

Als ein entscheidender Schritt in die Selbstständigkeit der Jugendlichen oder der jungen Erwachsenen kann der Übergang in die Einliegerwohnung des Hauses dienen. Das Leben in der Einliegerwohnung findet zunächst mit enger Anbindung und Begleitung statt. Die Jugendlichen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einem eigenen Budget. Die Begleitung wird stufenweise bis zur kompletten Selbstversorgung reduziert.

Als nächster Schritt in die Verselbstständigung kann eine eigene Wohnung in ca. 100 m Entfernung angemietet werden. Auch von hier ist eine Kontaktaufnahme durch die Jugendlichen zum FaBs noch jederzeit möglich, die Lebensführung sollte aber schon weitestgehend selbstständig sein. Die Anbindung und Begleitung im Rahmen von Nachbetreuung wird weiter nach und nach zurückgefahren.

Auch der Bereich der Sexualerziehung hat im Heranwachsendenalter und dem Erwachsenwerden eine entscheidende Bedeutung. Die Jugendlichen werden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer und der Sexualität ihres Partners/ ihrer Partnerin herangeführt. Bestandteile der Sexualerziehung sind der Umgang mit Verhütungsmitteln, Anerkennung von Wünschen und Grenzen des Partners/ der Partnerin, Rücksichtnahme, Sexualität im Kontext von Beziehungen und die Besonderheit von Sexualität im Bereich der Normen und Werte.

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