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Partizipation/ Regeln

Zu den wichtigen Entwicklungsschritten bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen gehört die zunehmende Fähigkeit, Verantwortung zu tragen. Daher ist es wichtig, siein alle Entscheidungsprozesse einzubeziehen, die eine Partizipation ermöglichen. So werden die Regeln des Zusammenlebens weitestgehend von allen gemeinschaftlich festgelegt und es wird gemeinsam auf deren Einhaltung geachtet. Hiervon ausgenommen sind grundsätzliche Regeln wie beispielsweise die Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch oder das Rauchverbot im Haus.

Hält sich ein Jugendlicher nicht an die vereinbarten Regeln, so wird die Regelverletzung angemessen anlass- und situationsgebunden sanktioniert.

Beim Umgang mit legalen Rauschmitteln wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verfahren. Es wird ein verantwortungsvoller Umgang vorgelebt. Bestehen Schwierigkeiten im Umgang mit Rauschmitteln, so wird auch auf die Drogenberatungsstelle zurückgegriffen, idealerweise schon präventiv. Illegale Rauschmittel werden nicht akzeptiert.

Können Konflikte nicht im FaBs gelöst werden, so können die Kinder und Jugendlichen jederzeit auf die externe Beratung zurückgreifen, die dann zwischen den Parteien vermitteln kann. Die externe Beratung ist zwingend verpflichtet, in relevanten Fällen das Jugendamt einzuschalten. Hierdurch wird ein Bestandteil der externen Aufsichtspflicht gewährleistet und die Jugendlichen genießen einen zusätzlichen Schutz.

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